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Verfasst von: Evi am 23.02.2015 21:04
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

 

Bitte um Info betreffend Einkommenssteuererklärung:

 

Bei gemischten Tätigkeiten (aus selbst. sowie nicht selbst.) besteht Einkommenssteuererklärungspflicht wenn Einkünfte aus selbst. Tätigkeit 730€ übersteigen das gesamt Jahreseinkommen 12.000€.

Was ist wenn man diese 12.000 jährlich nicht übersteigt aber aus selbst. Tätigkeit deutlich mehr verdient? Muss man dann Einkommenssteuererklärung ausfüllen oder überhaupt diese selbst. Einkünfte im Zuge einer Arbeitsnehmerveranlagung eingeben? Sieht man es im Jahresausgleich?

 

Wie ist es mir Einkünften aus Werkverträgen oder Freien Dienstverträgen?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Verfasst von: Johanna am 25.02.2015 00:09
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Über 730,- ist man selbstständig mit unselbstständigen Nebeneinkünften (auch wenn diese 10 x höher sind). Die Einkommenssteuererklärung lohnt sich schon wegen der Negativsteuer.

WV und frDV zählen beim FA zu den selbstständigen Einkünften.

 

Verfasst von: Evi am 03.03.2015 15:31
 


THEMA:  Einkommenssteuererklärung

Danke für Ihre Antwort,

bitte noch mal um kurze Rückmeldung. Folgende Tätigkeiten: nicht selbst. ca. 500€/mtl+ selbst. Gewerbe ca.500€/ Muss man bei ANV das Formular E1 ausfüllen?Wenn diese Summe aus gewerbl. Tätigkeite auf Einkommenssteuernecheid nicht ersichtlich ist, heisst es dass man es nicht deklariert hat oder es keinen Einfluss auf Steuerberechnung hatte?

Wie ist das mit Abgaben bei SVA?

Herzlichen Dank 

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