Bitte um Info betreffend Einkommenssteuererklärung:
Bei gemischten Tätigkeiten (aus selbst. sowie nicht selbst.) besteht Einkommenssteuererklärungspflicht wenn Einkünfte aus selbst. Tätigkeit 730€ übersteigen das gesamt Jahreseinkommen 12.000€.
Was ist wenn man diese 12.000 jährlich nicht übersteigt aber aus selbst. Tätigkeit deutlich mehr verdient? Muss man dann Einkommenssteuererklärung ausfüllen oder überhaupt diese selbst. Einkünfte im Zuge einer Arbeitsnehmerveranlagung eingeben? Sieht man es im Jahresausgleich?
Wie ist es mir Einkünften aus Werkverträgen oder Freien Dienstverträgen?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. |