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Verfasst von: Anja am 23.12.2014 10:37
 


THEMA:  Bewirtung und Aufmerksamkeiten

Hallo,

Bewirtungen sind nur zu 50% abzugsfähig. Ich habe gehört, dass Aufmerksamkeiten zu 100% abzugsfähig sind?

Wenn jetzt bei einem Geschäftsessen nur Brötchen, Gebäck und Kuchen gereicht werden handelt es sich dann um Aufmerksamkeiten die zu 100% abgezogen werden können? Oder fällt das auch unter Bewirtung 50% abzugsfähig? Oder kommt es da auf die Menge drauf an zB. wieviel Brötchen  jeder isst?

lg. Anja

Verfasst von: Johanna am 25.12.2014 19:47
 


THEMA:  Bewirtung und Aufmerksamkeiten

Entscheidend, ob zu 100 %, zu 50 % oder überhaupt nicht abzugsfähig, ist nicht die Größe der Portionen, sondern der Zweck des Geschäftsessens, ob Werbemaßnahme (z. B. Verkostung, Geschäftsanbahnung) oder Repräsentation, ob Gäste, künftige oder langjährige Geschäftspartner, oder eigene Firmenmitarbeiter.

Nur unter Betrachtung der näheren Umstände kann Sie ein Stb seriös beraten.

LG Johanna

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