Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: June am 16.10.2014 11:38
 


THEMA:  Honorarnote - gfg Beschäftigung

Ich bin derzeit geringfügig angemeldet und verdiene monatlich 395,- Euro.

Zusätzllich nehme ich jetzt einen Job an, bei dem ich über Honorarnote bezahlt werde.

Muss ich da irgendetwas beachten?

Werde ich Steuern zurück zahlen müssen?

Wie verhält sich das bei gleichzeitig zwei geringfügigen Beschäftigungen mit einem jeweiligen Verdienst von 395,- Euro monatlich?

 

Ich hoffe sie können mir Antworten geben, denn mir fehlt bezüglich Steuern und anderen Behördlichem meist der Durchblick...

 

Vielen Dank und LG

Verfasst von: Bettina am 16.10.2014 18:18
 


THEMA:  Honorarnote - gfg Beschäftigung

Hallo,

Wird mit zwei oder mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden. Der Vorteil: Sie sind damit auch voll krankenversichert und erwerben Pensionszeiten. Bei zwei geringfügigen Beschäftigungen ist keine Einkommensteuer nachzuzahlen. Es lohnt sich aber eine Steuererklärung abzugegeben, da Sie einen Teil der berzahlten SV-Beiträge wieder zurückbekommen ( Negativsteuer )

Schöne Grüße

Bettina

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 17.10.2014 12:14
 


THEMA:  Honorarnote - gfg Beschäftigung

Ich habe Sie so verstanden, dass Sie nicht 2 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben, sondern 1 geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Sie schreiben "Honorarnote").

Dann gilt Folgendes:

Wenn Ihr Gewinn aus den Honorarnoten kleiner als € 4.743,-- pro Jahr ist, dann brauchen Sie dafür keine Sozialversicherung bezahlen.

www.steuerberatung-weiss.at

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.118.200.161 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.