Verfasst von:
Herbert Wagner am
13.10.2014 23:14
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin derzeit in einer Firma in Salzburg Vollzeit mit einem Bruttojahresgehalt von rund € 3.000,- tätig. Mein Hauptwohnsitz ist ebenfalls in Salzburg.
Ein guter Freund von mir hat vor kurzem eine Firma eröffnet und möchte auch mich beschäftigen. Die Tätigkeiten würden perfekt zu mir passen und ich würde es gerne nebenbei beginnen. Einziger Nachteil: Die Firma ist rund 80 km von Salzburg entfernt.
Das Anstellungsverhältnis würde rund € 500,- brutto pro Monat betragen und ich würde vermutlich an zwei Abenden und einem Tag die Woche (also ingesamt rund 2-3 x pro Woche) zur Arbeitsstelle außerhalb von Salzburg fahren.
Nun zu meiner Frage: Kann ich das große + > 60km Pendlerpauschale für meine Arbeit außerhalb von Salzburg beantragen, und wird es mir dann auf meine Steuer die ich bei meinem Arbeitgeber in Salzburg entrichte auch wieder gegen gerechnet?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Besten Dank, Herbert Wagner |
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Verfasst von:
Johanna am
14.10.2014 17:49
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Wenn Ihre Angaben korrekt sind, spielt die Pendlerpauschale keine Rolle:
Bei 9000,- Jahresgehalt fällt keine Steuer an, von der die Pendlerpauschale abgezogen wird.
Wenn Sie an weniger als 11 Kalendertagen/Monat zur Arbeit fahren, steht Ihnen keine Pendlerpauschale zu.
LG Johanna |
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Verfasst von:
Herbert Wagner am
14.10.2014 19:21
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Danke für Ihre Antwort, das Angestelltenverhältnis mit € 3.000,- pro Monat würde auch noch parallel weiterlaufen. Ich würde also zwei Dienstverhältnisse haben.
Bitte nochmals kurz um Rückmeldung. Mein Gesamtjahresbruttogehalt würde dann exkl. Prämien € 49.000,- betragen.
Besten Dank für Ihre Hilfe! |
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Verfasst von:
Johanna am
15.10.2014 11:38
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Ich dachte mir schon, dass Sie im ersten Satz das Monatsgehalt als Jahresgehalt bezeichneten.
Das bedeutet, dass Sie insgesamt zwar genügend Steuern zahlen (auch für den 2. Job zahlen Sie voll SV und Steuern!), von denen die Pendlerpauschale abgezogen werden könnte, aber es bleibt dabei, dass Sie monatlich mind. 11 Tage diese Strecke fahren müssen. Da die Pendlerpauschale pro Monat anerkannt wird, führen Sie genau Buch, um zumindest einige Monate PP geltend zu machen.
Ein alternatives Absetzen von km-Geld ist nicht möglich, da die Fahrt zur Arbeit in den privaten Bereich fällt. Anders wäre es, wenn der 2. Job (bei freier Zeiteinteilung!) ein Werkvertrag oder ein Freier Dienstvertrag wäre. Km-Geld bzw. KFZ-Kosten als Betriebsausgaben, andere Zuordnung bei der SV, ...
Nutzen Sie vorab die Erfahrung eines Stb in Ihrer Nähe!
LG Johanna |
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Verfasst von:
Johanna am
15.10.2014 14:10
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Ich dachte mir schon, dass Sie im ersten Satz das Monatsgehalt als Jahresgehalt bezeichneten.
Das bedeutet, dass Sie insgesamt zwar genügend Steuern zahlen (auch für den 2. Job zahlen Sie voll SV und Steuern!), von denen die Pendlerpauschale abgezogen werden könnte, aber es bleibt dabei, dass Sie monatlich mind. 11 Tage diese Strecke fahren müssen. Da die Pendlerpauschale pro Monat anerkannt wird, führen Sie genau Buch, um zumindest einige Monate PP geltend zu machen.
Ein alternatives Absetzen von km-Geld ist nicht möglich, da die Fahrt zur Arbeit in den privaten Bereich fällt. Anders wäre es, wenn der 2. Job (bei freier Zeiteinteilung!) ein Werkvertrag oder ein Freier Dienstvertrag wäre. Km-Geld bzw. KFZ-Kosten als Betriebsausgaben, andere Zuordnung bei der SV, ...
Nutzen Sie vorab die Erfahrung eines Stb in Ihrer Nähe!
LG Johanna |
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Verfasst von:
Johanna am
15.10.2014 14:16
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THEMA: Pendlerpauschale bei zwei Angestelltenverhältnissen |
Ich dachte mir schon, dass Sie im ersten Satz das Monatsgehalt als Jahresgehalt bezeichneten.
Das bedeutet, dass Sie insgesamt zwar genügend Steuern zahlen (auch für den 2. Job zahlen Sie voll SV und Steuern!), von denen die Pendlerpauschale abgezogen werden könnte, aber es bleibt dabei, dass Sie monatlich mind. 11 Tage diese Strecke fahren müssen. Da die Pendlerpauschale pro Monat anerkannt wird, führen Sie genau Buch, um zumindest einige Monate PP geltend zu machen.
Ein alternatives Absetzen von km-Geld ist nicht möglich, da die Fahrt zur Arbeit in den privaten Bereich fällt. Anders wäre es, wenn der 2. Job (bei freier Zeiteinteilung!) ein Werkvertrag oder ein Freier Dienstvertrag wäre. Km-Geld bzw. KFZ-Kosten als Betriebsausgaben, andere Zuordnung bei der SV, ...
Nutzen Sie vorab die Erfahrung eines Stb in Ihrer Nähe!
LG Johanna |
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Verfasst von:
Herbert Wagner am
15.10.2014 15:20
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