Ihre Freundin hat Anspruch auf den Alleinerhalterfreibetrag, solange Sie nicht mit Ihnen zusammenzieht. Den Alleinverdiener-Absetzbetrag erhalten Sie nur, wenn Sie für Ihre Partnerin aufkommen, weil diese bei Ihnen wohnt und keine eigene Einkünfte hat. Umgekehrt wird bei der Mindestsicherung das Haushaltseinkommen herangezogen (z. B. auch das Einkommen heranwachsender Kinder). usw.
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