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Verfasst von: Josef am 01.07.2014 00:27
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Hallo,

Ich bin beim Finanzamt aufgrund früherer freier Dinestverträge als einkommenssteuererklärungspflichtig geführt. Allerdings bin ich berets seit Mitte 2012 nur mehr unselbstständig erwerbstätig. Für 2013 ist sich der Erklärungswechsel nicht mehr ausgegangen. Daher möchte ich das jetzt so bald als möglich durchführen. Aber wie beantworte ich am besten die Frage "Wann erfolgte die Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit (TTMMJJJJ)?" Mit dem tatsächlichen datum 2012 oder mit dem Datum des Erklärungswechsels?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 01.07.2014 12:54
 


THEMA:  Erklärungswechsel

Ich würde "Mitte 2012" angeben.

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