Guten Tag,
ich arbeite zurzeit angestellt in einem Unternehmen und beziehe ca. EUR 34.000,00 Bruttojahreseinkommen (Einnahme A).
Ich habe jetzt ein Angebot bekommen, bei dem ich ca. 10 Stunden in der Woche für EUR 18,00 / Stunde nebenbei arbeiten könnte. Das würde ca. EUR 780,00 pro Monat betragen - also ca. EUR 9.400 pro Jahr (Einnahme B).
Habe ich das so richtig verstanden?
Jahresbruttoeinnahmen nicht selbstständig (Angestellt) (34.000,00 A) - Abzüglich 13./14. Gehalt (4.800,00 A) - Abzüglich SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil) (ca. 5.200,00 von A) = Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (24.000,00 A) + Einkünfte aus selbständiger Arbeit (= Bemessungsgrundlage SVA ca. 27%) (9.400,00 B) = Gesamtbetrag der Einkünfte (33.400,00 A+B) - Abzüglich SVA Beiträge (tatsächlich bezahlt - Vorauszahlugnen, Nachzahlungen, alles!) (2.538,00 von B) = Gewinn (= Berechnungsgrundlage Einkommensteuer) (30.862,00 A+B) daraus errechnete Einkommensteuer - Abzüglich Lohnsteuer (vom Arbeitgeber einbehalten) (ca. 4.200,00 von A) = Einkommensteuer (26.662,00)
Einkommensteuer = 5.110 + (26.662 - 25.000) x 15.125 / 35.000 = 5.828,22
Stimmen meine Berechnungen? Müsste ich also durch meine selbstständige Tätigkeit B EUR 2.538,00 an SV und EUR 5.828,22 an Einkommensteuer entrichten? Das würde dann ja bedeuten, dass mir von den EUR 9.400,00 nur EUR 1.034,00 übrig bleiben.
Falls, dass wirklich stimmt, gibt es eine Möglichkeit, die Rahmenbedingungen von Beschäftigung B (Stunden/Woche, Stundensatz,...) so abzuändern, dass ich unter eine bestimmte Grenze falle?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Patrick K. |