Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Patrick K. am 11.06.2014 13:07
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote

Guten Tag,

ich arbeite zurzeit angestellt in einem Unternehmen und beziehe ca. EUR 34.000,00 Bruttojahreseinkommen (Einnahme A).

Ich habe jetzt ein Angebot bekommen, bei dem ich ca. 10 Stunden in der Woche für EUR 18,00 / Stunde nebenbei arbeiten könnte.
Das würde ca. EUR 780,00 pro Monat betragen - also ca. EUR 9.400 pro Jahr (Einnahme B).

Habe ich das so richtig verstanden?

Jahresbruttoeinnahmen nicht selbstständig (Angestellt) (34.000,00 A)
- Abzüglich 13./14. Gehalt (4.800,00 A)
- Abzüglich SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil) (ca. 5.200,00 von A)
= Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit  (24.000,00 A)
+ Einkünfte aus selbständiger Arbeit (= Bemessungsgrundlage SVA ca. 27%) (9.400,00 B)
= Gesamtbetrag der Einkünfte (33.400,00 A+B)
- Abzüglich SVA Beiträge (tatsächlich bezahlt - Vorauszahlugnen, Nachzahlungen, alles!) (2.538,00 von B)
= Gewinn (= Berechnungsgrundlage Einkommensteuer) (30.862,00 A+B)
daraus errechnete Einkommensteuer
- Abzüglich Lohnsteuer (vom Arbeitgeber einbehalten) (ca. 4.200,00 von A)
= Einkommensteuer (26.662,00)

Einkommensteuer = 5.110 + (26.662 - 25.000) x 15.125 / 35.000 = 5.828,22

Stimmen meine Berechnungen? Müsste ich also durch meine selbstständige Tätigkeit B EUR 2.538,00 an SV und EUR 5.828,22 an Einkommensteuer entrichten? Das würde dann ja bedeuten, dass mir von den EUR 9.400,00 nur EUR 1.034,00 übrig bleiben.

Falls, dass wirklich stimmt, gibt es eine Möglichkeit, die Rahmenbedingungen von Beschäftigung B (Stunden/Woche, Stundensatz,...) so abzuändern, dass ich unter eine bestimmte Grenze falle?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

Patrick K.

Verfasst von: Mag. Katharina S. am 12.06.2014 20:21
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote

Das Schema ist zwar grundsätzlich richtig, allerdings fallen insgesamt rund 5.800 Euro an Steuer an, 4.200 davon entfallen aber auf Ihr Dienstverhältnis. Sie bezahlen also rund 2.500 SVA + 1.600 ESt = rund 4.100,-

Der Gewinn aus Ihrem Zuverdienst liegt also bei rund 5.300 EUR.

Verfasst von: Christoph am 12.06.2014 21:28
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote

@Weiß

Das mit der gesamten Befreiung der SVA stimmt so nicht, es fällt weiterhin die Unfallversicherung an, jedoch spielt diese eine eher untergeordnete Rolle (26,44/Quartal)

 

@S.

Wie kommen Sie auf 1.600?

 

9.400 - 2.500 = 6.900

Das wäre der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit und von dieser Bemessungsgrundlage rund 43%(Grenzsteuersatz) = ~3000

daher

9400-2500-3000 = 3.900

3.900 der Nettogewinn aus der selbstständigen Tätigkeit

entspricht einer Abgabenbelastung von rund 58%

 

dazu reicht es wohl auch aus wenn man ein Buchhalter ist und kein Stb :)

Mag. Katharina

Verfasst von: Johanna am 14.06.2014 22:53
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote

Die Frage war ja auch, wie man die Rahmenbedingungen zur Senkung der Steuerlast senken könnte. Zu versteuern ist nicht die Einnahme, sondern der Gewinn nach Abzug aller Ausgaben (km-Geld, Büromaterial, diverse Geräte, ...) - siehe Antwort von Frau Mag. Weiß. Selbst wenn Sie praktisch keine Ausgaben haben, können Sie zumindest ein Ausgabenpauschale in Abzug bringen, das je nach Berufsbild verschieden hoch ist. Wenden Sie sich an einen Stb. für ein persönliches Gespräch.

LG Johanna

Verfasst von: Patrick K. am 16.06.2014 11:30
 


THEMA:  Angestellter + Honorarnote

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Ich habe mich schon erschrocken, als ich dachte, dass fast nichts von den Einnahmen übrig bleibt. Gottseidank ist dem nicht so.

So bleibt halt nur die Frage ob es EUR 3.900,00 im Jahr (ca. 325,00 pro Monat) Wert ist, für 10 h zusätzlich pro Woche zu arbeiten.

Habe jetzt aber auch einen Termin bei der WKO ausgemacht und lasse mich mal von den Herrschaften in einem persönlichen Gespräch beraten.

Vielen Dank an alle für die super Hilfe!

LG Patrick

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 18.116.24.97 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.