Verfasst von:
Theresa am
03.06.2014 18:55
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THEMA: Einkommenssteuer Beitragsgrundlage |
Hallo,
ich war letztes Jahr (2013) als freier Dienstnehmer beschäftigt und wollte mich nun um meine Einkommenssteuererklärung kümmern. Nach meinen Berechnungen liege ich eigenltich unter der steuerfreien Grenzen von 11.000 €, bin mir jedoch nicht sicher ob ich die Beitragsgrundlage auch richtig "berechne".
Hier meine Vorgangsweise: Einnahmen - Ausgaben - Sozialversicherung = Einkommen x Von diesem Einkommen x würde ich noch 13% Freibetrag abziehen: x - (x/100) * 13 = y Wenn y dann unter 11.000 liegt, muss ich keine Einkommenssteuererklärung machen.
Richtig?
Vielen lieben Dank im Voraus, Theresa |
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Verfasst von:
Markus am
04.06.2014 14:18
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THEMA: Einkommenssteuer Beitragsgrundlage |
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung immer dann abzugeben, wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden. In der Regel bekommen Sie automatisch eine Einkommensteuererklärung zugesendet. Ergeht keine Aufforderung, ist zu unterscheiden, ob im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind oder nicht.
- Sind in Ihrem Einkommen neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften auch andere Einkünfte (zB aus einem Werkvertrag) von insgesamt mehr als 730 Euro enthalten und übersteigt Ihr gesamtes Einkommen 12.000 Euro, so sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen!
- Sind in Ihrem Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung dann abgeben, wenn Ihr Einkommen mehr als 11.000 Euro beträgt.
Schließlich besteht eine Steuererklärungspflicht, wenn Ihr Einkommen ganz oder teilweise aus betrieblichen Einkünften (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit) besteht und der Gewinn durch Buchführung ermittelt wird.
lG, Markus |
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Verfasst von:
Gast am
04.06.2014 17:27
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THEMA: Einkommenssteuer Beitragsgrundlage |
Danke für die Antwort, das war aber nicht ganz meine Frage.
Ich wollte eigentlich wissen, wie ich nun genau mein Einkommen berechne und ob meine "Rechnung" vom 1. Beitrag oben stimmt. Im Konkreten, welche Referenz ich genau für diese 11.000 € Grenze nehme. Nur meine Einnahmen? Oder meine Einnahmen - Ausgaben? Oder eben wie oben Einnahmen - Ausgaben - SV - Freibetrag?
LG, Theresa |
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Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
04.06.2014 18:47
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THEMA: Einkommenssteuer Beitragsgrundlage |
Wenn Ihr "y" unter 11.000,-- liegt, müssen Sie keine Einkommensteuererklärung machen, außer Sie wurden dazu vom Finanzamt aufgefordert.
www.steuerberatung-weiss.at
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