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Verfasst von: Erwin am 27.05.2014 01:38
 


THEMA:  Kleinunternehmergrenze überschritten USt. Nachzahlung / Rückholung

Ich habe im Jahr 2013 als Freier Dienstnehmer einen Umsatz von ca. 50.000.- Euro gehabt.

Daher ich bis dato von der USt. aufgrund der Kleinunternehmerregelung befreit war, muss diese jetzt natürlich nachtgezahlt werden. (über 15%)

Zur Frage:

Wie kann ich die USt. nachträglich vom Auftraggeber einfordern?

Kann ich nun von allen gesammelten Belegen die ich für die Eingaben-Ausgaben Rechnung führe, aus dem Jahr 2013 nun auch die Steuer zurückholen?

Verfasst von: Johanna am 27.05.2014 06:36
 


THEMA:  Kleinunternehmergrenze überschritten USt. Nachzahlung / Rückholung

Sie können dem/den Auftraggebern eine neue Rechnung schicken. Und hoffen, dass Sie die Steuer nachgezahlt bekommen. Für Unternehmer ist es ein Durchlaufposten, also stehen die Chancen gut, bei privaten Auftraggebern haben Sie wenig Chancen.

Sie hätten schon mitten im Jahr, als Sie gemerkt haben, dass der Umsatz über Ihren Erwartungen ist, mit der USt.-gerechten Rechnungslegung beginnen können.

Ja, Sie können auf jeden Fall die bezahlte USt. als Vorsteuer geltend machen.

LG Johanna

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