Nicht als Werbungskosten, sondern Außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt / Krankheitskosten.
Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt vom Einkommen, von der Anzahl der Kinder und anderen Absetzposten ab. Normalerweise wirken sich erst Krankenkosten im 4stelligen Bereich steuersenkend aus.
LG Johanna |