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Verfasst von: Gertraud am 08.05.2014 10:45
 


THEMA:  UVA

Guten Tag!

Da ich meine UVA zum ersten Mal mache, habe ich paar Fragen. Ich hoffe jemand kann mir helfen:

1) Für das 1. Quartal 2014 habe ich einen Verlust von ca. 600 EUR. Muss ich das in der UVA irgendwo vermerken?

2) Ich bekomme eine Gutschrift, da VST höher ist als UST. Ich trage also die VST nur in Kennzahl 060 ein. Muss ich noch was dazu machen?

Vielen Dank und LG

Gertraud

Verfasst von: Johanna am 23.05.2014 15:44
 


THEMA:  UVA

Sie müssen sowohl die USt. als auch die Vst. eintragen, unter 095 die Differenz, die gutgeschrieben wird.

Die Gutschrift bleibt am FA liegen. Oder sie können Sie für andere Steuerschulden gegenrechnen oder auszahlen lassen.

LG Johanna

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