Einkünfte aufgrund selbständiger Trainertätigkeit an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind infolge einer Sonderregelung ASVG pflichtig. Dabei wird der Dienstgeber und Dienstnehmerbeitrag direkt von der Bildungseinrichtung an den Versicherungsträger abgeführt.
Ich erhalte daher den „Netto“-Betrag (also Versicherungsbeiträge bereits abgezogen) auf mein Konto.
Ist nun bei der Einkommensteuererklärung dieser „Netto“-Betrag heranzuziehen oder muss ich zusätzlich den Dienstnehmeranteil als Einnahme einbeziehen und gleichzeitig den selben Anteil als Betriebsausgabe (Eigene Pflichtversicherung) ansetzen?
Vielen Dank im Voraus
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