Landläufig unterschiedet man zwischen Instandhaltung (vorbeugend) und Instandsetzung (Reparatur), der Begriff auf der Rechung ist aber nicht entscheidend.
Steuerlich gelten andere Unterscheidngskriterien, ob sofort oder auf 10 Jahre abzuschreiben ist. Das hängt von der Art und vom Umfang der Arbeiten ab, ob einmalig oder wiederkehrend, von der Wertsteigerung, vom Verhältnis zur Größe des Hauses, ...
LG Johanna |