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Verfasst von: Hans am 10.04.2014 09:37
 


THEMA:  Honorarnote

Liebes Steuerberaterteam,

ich habe 2013 mehrere Honorarnoten für private Nachhilfe meiner Kinder ausgegeben. Es waren immer so zwischen 100 und 200 Euro pro Monat, insgesamt aber mehr als 700 Euro im Jahr. Der Nachhilelehrer hat mir damals gesagt, dass er sich selbst bei der GKK versichert und ich keine Sozialversicherung für ihn zahlen muss.

Allerdings möchte ich nun gerne wissen, ob ich diese Nachhilfe bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben kann beziehungsweise muss.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit besten Grüßen,

Hans

Verfasst von: Johanna am 10.04.2014 10:15
 


THEMA:  Honorarnote

Nachhilfe wird nicht als schulische Ausbildung / außergewöhnliche Belastung anerkannt, dieser Betrag wäre sowieso innerhalb des Selbstbehaltes; es ist jedenfalls Ihre Privatangelegenheit.

Für die Versicherung und die steuerlichen Abgaben des Lehrers sind Sie nicht verantwortlich, Sie waren sein Kunde, nicht sein Chef. 

LG Johanna

 

Verfasst von: Hans am 11.04.2014 10:46
 


THEMA:  Honorarnote

Vielen Dank!

MfG

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