Liebes Steuerberaterteam,
ich habe 2013 mehrere Honorarnoten für private Nachhilfe meiner Kinder ausgegeben. Es waren immer so zwischen 100 und 200 Euro pro Monat, insgesamt aber mehr als 700 Euro im Jahr. Der Nachhilelehrer hat mir damals gesagt, dass er sich selbst bei der GKK versichert und ich keine Sozialversicherung für ihn zahlen muss.
Allerdings möchte ich nun gerne wissen, ob ich diese Nachhilfe bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben kann beziehungsweise muss.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen,
Hans |