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Verfasst von: Harald am 09.04.2014 21:24
 


THEMA:  Eingangsrechnung/Beleg mit Privatpositionen

Guten Abend,

ich hätte bitte eine Frage: wenn ich eine allgemeine Eingangsrechnung bzw. Beleg habe, wo ich private Positionen als auch geschäftliche Positionen habe, buche ich ja nur die geschäftlichen Positionen plus die dazugehörige Steuer oder?

Darf ich die privaten Positionen schwärzen bzw. Details unkenntlich machen (die nur diese private Position betrifft). Beispiel wäre auch Privatkontoauszug mit beiden Positionstypen.

Vielen Dank,

Harald

 

 

Verfasst von: dsfdfs am 09.04.2014 22:00
 


THEMA:  Eingangsrechnung/Beleg mit Privatpositionen

einfach die privaten sache rausrechnen, also nur die firmenmässigen positionen in die buchhaltung nehmen.
komt halt drauf an, wie hoch die rechnung ist.

unkenntlich machen ist nicht zu empfehlen (sie werden ja nichts zu verbergen haben solange kein puff-besuch drauf steht) - am ehesten noch so durchstreichen, dass man erkennen kann was es mal war, damit scheint nichts "verdächtig" zu sein.

Verfasst von: Harald am 10.04.2014 15:33
 


THEMA:  Eingangsrechnung/Beleg mit Privatpositionen

Danke für die rasche Beantwortung.

Bzgl. unkenntlich machen: geht es hier um Schutz von Domainnamen.

 

Verfasst von: Johanna am 23.04.2014 09:07
 


THEMA:  Eingangsrechnung/Beleg mit Privatpositionen

Da könnte ja jeder schwärzen, zum Schutz seiner Kundendaten (Eheberater, Psychiater, ...). Wer Rechnungen mit Namen und Adresse ausstellt bzw. ausstellen muß (laut UStG.), muß dies auch durch einen Sachkundigen (= FA)  prüfen lassen. Für die Prüfer gilt die Verschwiegenheitspflicht.

Die Finanz ist auch berechtigt, Gegenproben zu ziehen, also beim Kunden nachzufragen, ob tatsächlich (nur dieser niedrige) Betrag verrechnet und bezahlt wurde.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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