Da könnte ja jeder schwärzen, zum Schutz seiner Kundendaten (Eheberater, Psychiater, ...). Wer Rechnungen mit Namen und Adresse ausstellt bzw. ausstellen muß (laut UStG.), muß dies auch durch einen Sachkundigen (= FA) prüfen lassen. Für die Prüfer gilt die Verschwiegenheitspflicht.
Die Finanz ist auch berechtigt, Gegenproben zu ziehen, also beim Kunden nachzufragen, ob tatsächlich (nur dieser niedrige) Betrag verrechnet und bezahlt wurde. |