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Verfasst von: Thomas am 04.04.2014 16:17
 


THEMA:  Umsatzsteuer: Anlagegüter über 1100 Euro

Hallo,

ich habe ein Gewerbe für EDV Dienstleistungen und nehme die Pauschalierung für die Ust. in Anspruch. Neben der Pauschale dürfen ja auch Anglagegüter, die mehr als 1100 Euro netto kosten berücksichtigt werden.

Ich habe nun einen Laptop im Apple Online Store gekauft.

Apple schreibt im Infoportal: "Für Ihre Einkäufe im Apple Store fällt Mehrwertsteuer in Höhe des in Ihrem Land geltenden Steuersatzes an. Im Apple Store sind keine innergemeinschaftlichen Einkäufe möglich.".

1) Als MwSt.-Satz wurden 20% verrechnet. Kann ich nun diese 20% in der UVA geltend machen?

2) Muss auf der Rechnung meine UID aufscheinen?

 

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst von: Karl Neudorfer am 14.04.2014 10:48
 


THEMA:  Umsatzsteuer: Anlagegüter über 1100 Euro

Zu Frage 1: Ja, die Vorsteuer kann - sofern sie als österreichische USt ausgewiesen wird (eben wie Sie erwähnten mit der USt des jeweiligen Landes, in dem der Erwerb getätigt wurde) - zusätzlich zur pauschalierten USt für dieses Anlagegut in Abzug gebracht werden.

Zu Frage 2: Die UID-Nummer des RechnungsEMPFÄNGERS ist gem. §11UStG 1994 erst ab einem Rechnungsbetrag von 11.000,- Euro auf der Rechnung anzuführen.

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