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Verfasst von: John am 01.04.2014 15:39
 


THEMA:  Einkünfte aus Kapitalanlagen und Steuer

Hallo,

 

meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der Steuern von Einkünften aus Kapitalanlagen.

Wie werden die Anschaffungs- und Veräußerungskosten berücksichtigt?

Falls diese komplett unter den Tisch fallen: Mit welcher Begründung wird hier argumentiert?

Gibt es Musterklagen gegen diese Regelung und wie muss man sich eine nachträgliche Berücksichtigung im Erfolgsfall sichern?

 

 

Vielen Dank.

Verfasst von: John am 02.04.2014 12:03
 


THEMA:  Einkünfte aus Kapitalanlagen und Steuer

Noch eine Zusatzfrage:

Darf das FA prinzipiell jedes Dokument nachfordern, auch wenn es nichts direkt mit einer Sache zu tun hat?

In meinem Fall forderte man nach einem Antrag auf Rückerstattung der dt. Quellensteuer (gemäß DBA), auf dem man lediglich bestätigen muss, dass ich in AT steuerpflichtig bin, die Abrechnungen über den Zufluss und über die einbehaltene Q-Steuer. Das ist aber ein deutsches Formular und ich muss das nach Deutschland schicken und ich bekomme vom deutschen BZSt die Steuern zurück.

 

 

Vielen Dank.

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