Noch eine Zusatzfrage:
Darf das FA prinzipiell jedes Dokument nachfordern, auch wenn es nichts direkt mit einer Sache zu tun hat?
In meinem Fall forderte man nach einem Antrag auf Rückerstattung der dt. Quellensteuer (gemäß DBA), auf dem man lediglich bestätigen muss, dass ich in AT steuerpflichtig bin, die Abrechnungen über den Zufluss und über die einbehaltene Q-Steuer. Das ist aber ein deutsches Formular und ich muss das nach Deutschland schicken und ich bekomme vom deutschen BZSt die Steuern zurück.
Vielen Dank. |