Guten Tag!
Folgendes Szenario: Ich bin als österreichischer Unternehmer umsatzsteuerpflichtig und erbringe eine Leistung für einen eingetragenen Verein, der nicht umsatzsteuerpflichtig ist und der auch über keine UID-Nummer verfügt in Form eines Seminars, das in Deutschland durchgeführt wird. Nun stellt sich hier für mich die Frage der Rechnungslegung: Greift hier das reverse charge Verfahren oder muss ich die UST in Österreich abliefern?
Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße,
G. Radauer |