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Verfasst von: Marc am 18.03.2014 14:15
 


THEMA:  Beleg Büro in Wohnung

Guten Tag,

ich betreibe ein kleines Dienstleistungsgewerbe (mit Gewerbeschein) und ziehe demnächst in eine neue Genossenschaftswohnung, wo ich ein Zimmer komplett und ausschließlich als Büro verwenden werde. Ich habe bereits recherchiert, dass ich in dem Fall die Wohnungskosten anteilig nach Quadratmetern des Büroraums auch betrieblich abschreiben darf. Jetzt sind noch ein paar Fragen aufgetaucht, zu denen ich noch nichts gefunden habe:

1) Woher nehme ich einen entsprechenden Beleg dafür? Auf der Mietvorschreibung (die noch dazu ja einmal jährlich ausgestellt wird und nicht monatlich ins Haus kommt) steht ja die Gesamtmiete und außerdem noch meine Gattin UND ich als Mieter. Gleiches gilt dann bei allen Betriebskosten (Heizung, Strom etc.)

2) Kann ich kosten für den Garagenplatz im Haus der neuen Wohnung auch anteilig abschreiben? Ich nütze den PKW weniger als 50 % betrieblich und führe daher ein KM-Buch.

3) Wir haben mit meiner Gattin einen Kredit für den Genossenschaftsanteil genommen und von der Genossenschaft das Formular L72 zugeschickt bekommen. Wie gehe ich mit den Rückzahlungen und Zinsen um. Den "privaten" Teil würden wir gerne bei der Arbeitnehmerveranlagung meiner Gattin geltend machen und den "betrieblichen" Teil bei mir. Geht das überhaupt?

4) Muss ich die Nutzung dieses einen Raums als Büro beim FA anmelden oder beantragen oder "einfach so" machen und erst auf Anfrage nachweisen, dass der Raum nur betrieblich genützt wird.

5) Kann ich bei der Abschreibung der Büroeinrichtung (Schreibtisch, Bürosessel, Schränke, Regale etc.) jedes Teil einzeln und somit als "geringwertiges WG" abschreiben oder muss ich die gesamte Einrichtung als "Anlage" anlegen und auf Jahre abschreiben (wenn ja, wie viele?).

Vielen Dank für Ihre Antworten.

mfg

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 19.03.2014 12:36
 


THEMA:  Beleg Büro in Wohnung

1.) Sie buchen die anteilige Miete ein.

2)Mit dem KM-Geld ist alles abgedeckt.

3)Die Rückzahlung sind Sonderausgaben

4.)einfach in die Buchhaltung aufnehmen.

5)die gesamte Einrichtung stellt eine Einheit dar.

www.steuerberatung-weiss.at

 

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