1) Jeder zahlt seine eigene Rechnung, oder?
2) Absetzen kann, wer bezahlt hat, von wessen konnto abgebucht wurde.
3) Der Ehemann kann die Kirchensteuer (Zahnarztrechnung,...) seiner Frau bezahlen und absetzen, wenn er Anspruch auf den Alleinverdienerfreibetrag hat.
Wenn die Ehefrau zwar verdient, über AVFB aber unter der Lohnsteuergrenze, dann ist es steuerschonend, wenn der Mann absetzt. Ob es das FA anerkennt, hängt oft vom Prüfer ab.
Generell 50:50 ist unlogisch, da die Kirchensteuer vom persönlichen Einkommen abhängt.
LG Johanna
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