Ich habe für einen Werkvertrag 2 Honorarnoten ausgestellt. Da die erste
Honorarnote noch ins Jahr 2013 fiel und meine erste Honorarnote
überhaupt in diesem Jahr war, habe ich ihr die Nummer 1 gegeben. Die zweite
Honorarnote fiel ins Jahr 2014, und deshalb habe ich ihr wieder die
Nummer 1 gegeben, weil ich dachte das wäre für die
Einkommenssteuererklärung am logischsten. Ist meine Vorgehensweise
zulässig, oder hätte ich der 2. Honorarnote die Nummer 2 geben müssen,
weil sie zu demselben Werkvertrag und demselben Auftraggeber gehört?
Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe! |
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