Hallo,
ich bin als freie Dienstnehmerin tätig und ziehe meine Ausgaben immer pauschal mit 6% ab.
Nun habe ich im September ein berufsbegleitendes Studium begonnen und will mich daher informierne, ob ich zusätzlich zu den 6% auch noch die Ausgaben in Zusammenhang mit meinem Studium absetzen darf (Fahrtkosten zur Hochschule, Bücher usw.).
Freue mich auf eine Antwort. |