Erlaubt ist alles, üblich ist am ehesten durchlaufend für den Zahler, ewtl. jährlich neu beginnen (1/14, 2/14, ...).
Bei Zahlungsbestätigungen in einer Liste bzw. in einem Durchschlags-Rechnungsblock, wären diese Quittungen sowieso gereiht und damit eine Nummerierung überflüssig.
LG Johanna
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