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Verfasst von: Belice am 10.03.2014 18:24
 


THEMA:  Honorarnotennummerierung für Privattpersonen

hallo zusammen.

ich habe einen unfall gehabt und bin zurzeit auf die hilfe von freunden angewiesen, welche ich gerne für ihre dienste wie zB eikaufen usw bezahlen möchte. nun meinte mein anwalt ich solle honorarnoten fürs gericht verlangen bzw mir unterschreiben lassen. nun, gut. so zur nummerierung ... muss ich diese für meine person fortlaufend nummerieren od muss jede person für sich die honorarnoten durchnummerieren? und bei mir kommt es dann zur nummerngleichheit jedoch mit anderen personennaamen?
dankend für eure hilfe

bel

Verfasst von: Johanna am 11.03.2014 11:13
 


THEMA:  Honorarnotennummerierung für Privattpersonen

Erlaubt ist alles, üblich ist am ehesten durchlaufend für den Zahler, ewtl. jährlich neu beginnen (1/14, 2/14, ...).

Bei Zahlungsbestätigungen in einer Liste bzw. in einem Durchschlags-Rechnungsblock, wären diese Quittungen sowieso gereiht und damit eine Nummerierung überflüssig.

LG Johanna

 

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