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Verfasst von: Golser am 05.03.2014 22:30
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung falsch? bitte dringend um hilfe

sehr geehrte damen und herren

 

ich habe ein großes problem, ich habe online meine arbeitnehmerveranlagung für 2013 gemacht und bekomme ich nur die mickrige gutschrift von euro 300,00, was mir seltsam vorkommt, anbei die erklärung meiner situation:

 

also ich bin 2013 aus dem unternehmen ausgeschieben, ich war dort 8 jahre beschäftigt, 2013 am 5.7. habe ich aufgehört, bei finanzonline steht, dass ich laut lohnzetteln knapp 11.500 erhalten habe, bis 31.12. habe ich dann noch arbeitslosengeld in höhe von 4.777,00 erhalten.

weiters habe ich für wohnraumschaffung, versiherungen und kirchenbeiträge gesamt ca. 1.500 zum abschreiben eingegeben und die vorberechnung ergab hier nur die gutschrift von knapp euro 300,00 und frage ich an, ob dies stimmen kann, da mir jeder sagte, ich müsse viel mehr erhalten, da ich ja das ganze zweite halbjahr arbeitslos war und hier nicht viel erhalten habe.

 

kann es sein, dass das finanzamt die falsche bemessungsgrundlage für mich verwendet? ich habe ja von 1.1. bis 5.7. nur knapp 11.500 erhalten, also ich habe netto 1.500 verdient, ich denke dass die 11.500,00 die bruttobeträge sind, ich kenne mich aber auch nicht wirklich gut aus.

ich ersuche also um hilfe, ob sie mir sagen können, ob dieser betrag stimmen kann und wieso jeder mensch den ich kenne, in einer ähnlichen situation, viel mehr zurück bekommt als ich, obwohl ich soviel zum abschreiben habe, oder ob die vorberechnung von finanzonline hier einfach falsch ist, ich habe mich per mail auch bereits an das finanzamt gewendet ...

 

ich hoffe auf eine antwort ihrerseits via mail, weil es wirklich dringend wäre und mir meine emails direkt auf dem handy angezeigt werden.

 

vielen dank

 

mfg

 

golser

Verfasst von: Johanna am 06.03.2014 17:48
 


THEMA:  Arbeitnehmerveranlagung falsch? bitte dringend um hilfe

Für die Berechnung des %-Satzes wird auch das Arbeitslosengeld dazugezählt, versteuert wird nur der Lohn.

Kann es sein, dass Sie die Wohnraumschaffung, Versicherung etc. schon in den Vorjahren angegeben haben und einen erhöhten Freibetrag geltend gemacht hatten, also die Aufwendungen schon jedes Moant mitberücksichtigt wurden?

Oder ich frage umgekehrt: Wieviel Lohnsteuer wurde Ihnen in den 6 Monaten abgezogen?

LG Johanna

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