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Verfasst von: bernhard am 22.02.2014 11:34
 


THEMA:  freier Dienstnehmer - private Unfallversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich bin freier Dienstnehmer und Student.

Ich habe eine private Unfallversicherung (Freizeit Unfallversicherung / Zivilversicherung ). Kann  ich diese auch als Ausgaben geltend machen?

Als freier Dienstnehmer sind ja alle Weiterbildungsmassnahmen als Ausgaben zu berücksichtigen also auch mein Studium. Dies passiert natürlich in der Freizeit und ist nicht durch die betriebliche Unfallversicherung gedeckt. Daher auch die Freizeit Unvallversicherung.

Wenn ja, kann ich die dann voll geltent machen oder nur zu einem Teil?

Danke für eure Hilfe.

Lg bernhard

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 22.02.2014 13:07
 


THEMA:  freier Dienstnehmer - private Unfallversicherung

Unfallversicherung zählt zu den Sonderausgaben.

Verfasst von: Gast am 23.02.2014 06:25
 


THEMA:  freier Dienstnehmer - private Unfallversicherung

Das heißt ich gebe es einfach zu meinen Ausgaben (in der Einkommenssteuererklärung) oder muss ich das gesondert auflisten?

Verfasst von: Johanna am 24.02.2014 11:45
 


THEMA:  freier Dienstnehmer - private Unfallversicherung

Nein, die Unfallversicherung gehört in die Spalte "Sonderausgaben".

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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