Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin freier Dienstnehmer und Student.
Ich habe eine private Unfallversicherung (Freizeit Unfallversicherung / Zivilversicherung ). Kann ich diese auch als Ausgaben geltend machen?
Als freier Dienstnehmer sind ja alle Weiterbildungsmassnahmen als Ausgaben zu berücksichtigen also auch mein Studium. Dies passiert natürlich in der Freizeit und ist nicht durch die betriebliche Unfallversicherung gedeckt. Daher auch die Freizeit Unvallversicherung.
Wenn ja, kann ich die dann voll geltent machen oder nur zu einem Teil?
Danke für eure Hilfe.
Lg bernhard |