Hat der Ehepartner Anspruch auf den Alleinverdienerfreibetrag, kann er auch alle Kosten (Krankheit, Kirchensteuer) des wenig verdienenden Partners geltend machen - das ist unbestritten.
Ich hatte einen ähnlichen Fall, wo mit freiem Auge zu erkennen war, dass die auf die Frau ausgestellten Arztrechnungen das Gehalt der Frau überstiegen. Die Rechnungen wurden nicht aus Ersparnissen bezahlt, sondern tatsächlich vom Konto des Mannes überwiesen, der FA-Mitarbeiter hat dies anerkannt.
Besonders im Familienverband ist es hilfreich, dass Geldflüsse durch Banküberweisungen glaubhaft gemacht werden.
LG Johanna |