Sehr geehrte Damen und Herrn!
Ich hätte eine Frage zu doppeltem Wohnsitz (in Österreich und Deutschland) und zugehöriger Doppelbesteuerung.
Hintergund: Ich habe derzeit in Österreich einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz (bin Österreicher), verlege aber demnächst meinen Arbeitsplatz und Wohnsitz nach Deutschland (Vollzeitangestellter in Deutschland) und möchte meinen österr. Nebenwohnsitz behalten.
1) Ist es möglich einen österr. Wohnsitz, d.h. meinen derzeitigen Nebenwohnsitz, zu behalten, obwohl ich nur in den Ferien nach Österr. komme? Soweit ich verstehe wäre ein einzelner Wohnsitz in Österreich ein Hauptwohnsitz - ich würde aber nur in den Ferien dort wohnen (d.h. ich würde weiterhin meinen derzeitigen Nebenwohnsitz gleich wie vorher nutzen). In anderen Worten: Kann mein derzeitige Nebenwohnsitz als Hauptwohnsitz gemeldet werden, aber nur als Ferienwohnsitz genutzt werden? Oder ist es doch möglich für ausgewählte Wohnungen diese als Nebenwohnsitz zu melden, obwohl man keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat?
2) Falls ich in Deutschland und Österreich einen Wohnsitz habe bin ich in beiden Länder unbeschränkt steuerpflichtig und das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die genaue Besteuerung, oder? a) Wie würden der Kapitalertrag von österr. Sparkonten in Deutschland und Österreich besteuert werden? KEST in Österr. und die Differenz von KEST und deutscher Steuer in Deutschland? b) Wie würde Einkommen durch Vermietung einer Immobilie in Österreich versteuert werden.
Vielen Dank für die Hilfe.
Lg Stefan |