Sehr geehrte Steuerexpterten,
ich habe im Jahr 2013 Weiterbildungsgeld in der Höe von 15.480 und Arbeislosenentgelt von 1.415 bezogen. Des weiteren habe ich 2013 von meinem letzten Arbeitgeber eine Bonuszahlung für das Jahr 2012 in der Höhe von 8.000 erhalten. Inwieweit wirkt sich der Bezug von Weiterbildungsgeld und Arbeislosenentgelt auf die Lohnsteuerbemeesungsgrundlage aus?
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Katja
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