S.g. Damen und Herrn,
beginnt die selbstständigkeit mit der SVA-Anmelung oder wird einfach das ganz Jahr gerechnet in dem man über die Grenze für selbstständige Tätigkeiten kommt.
Also wen ich einen Qualifizierungskurs gemacht habe, aber meine selbstständige Tätigkeit erst 3 Monate später begonnen habe, kann ich dann die Kosten für den Kurs von der Steuer absetzen?
Danke, mit freundlichen grüßen
JK |