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Verfasst von: --jk-- am 09.02.2014 14:34
 


THEMA:  Belege vor SVA anmeldung

S.g. Damen und Herrn,

beginnt die selbstständigkeit mit der SVA-Anmelung oder wird einfach das ganz Jahr gerechnet in dem man über die Grenze für selbstständige Tätigkeiten kommt.

Also wen ich einen Qualifizierungskurs gemacht habe, aber meine selbstständige Tätigkeit erst 3 Monate später begonnen habe, kann ich dann die Kosten für den Kurs von der Steuer absetzen?

Danke, mit freundlichen grüßen

JK

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.02.2014 13:46
 


THEMA:  Belege vor SVA anmeldung

Sie können auch Ausgaben absetzen, welche Sie vor Beginn der Tätigkeit hatten.

Wir beraten Sie gerne!

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