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Verfasst von: wolferl am 09.02.2014 10:00
 


THEMA:  Werbungskosten und WertpapierKeSt

Hallo,

 

ist es richtig, daß wenn beim Handel von Wertpapieren Gewinne erzielt worden sind Transaktionsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind?

Wenn ja kann man dann noch andere Dinge als Werbungskosten absetzen:

z.B.:

Laptop der zum Handel von Wertpapieren gebraucht wird

Software für den Handel von Wertpapieren (Chart u. Datensoftware)

Internetgebühren

usw.

Vielen Dank im voraus,

Wolfgang

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 11.02.2014 13:48
 


THEMA:  Werbungskosten und WertpapierKeSt

Wenn Ihre Gewinne endbesteuert sind,dann können Sie keine Werbungkosten absetzen.

Verfasst von: John am 30.03.2014 22:01
 


THEMA:  Werbungskosten und WertpapierKeSt

Hallo,

 

dazu eine Frage.

Werbungskosten sind nicht (mehr) absetzbar. Aber die Transaktionsgebühren sind ja eigentlich Anschaffungskosten, ohne die das Geschäft nicht möglich wäre. Außerdem dachte ich gelesen zu haben, das Werbungskosten und Anschaffungskosten zwei verschiedene Sachen sind.

Sind also die Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei der Gewinn-/Verlustermittlung zu berücksichtigen? Wenn ja, wie bzw. in welchem Ausmaß?

 

Danke für eine Auskunft.

John

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