Hallo,
ist es richtig, daß wenn beim Handel von Wertpapieren Gewinne erzielt worden sind Transaktionsgebühren als Werbungskosten absetzbar sind?
Wenn ja kann man dann noch andere Dinge als Werbungskosten absetzen:
z.B.:
Laptop der zum Handel von Wertpapieren gebraucht wird
Software für den Handel von Wertpapieren (Chart u. Datensoftware)
Internetgebühren
usw.
Vielen Dank im voraus,
Wolfgang |