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Verfasst von: Julia P am 04.02.2014 13:21
 


THEMA:  Nebenverdienst Werkvertrag
Ich bin Angestellte (Vollzeit 40h) und habe die Möglichkeit durch Übersetzungsarbeiten (Deutsch/Englisch) etwas dazuzuverdienen. Dies wäre monatlich ca. 50 EUR (jährlich 600 EUR).

Ich würde darüber eine Honorarnote ausstellen für jeden Auftrag. Meine Frage - wenn es unter 730 EUR im Jahr bleibt ist dies steuerfrei - muss ich das trotzdem irgendwo bei meiner Arbeitnehmerveranlagung nächstes Jahr angeben? Beim FA muss dies ja lt. Internet nicht angemeldet werden (unter 730 EUR). Danke!
Verfasst von: Bettina am 11.02.2014 12:59
 


THEMA:  Nebenverdienst Werkvertrag

Hallo Julia,

Die Grenze von EUR 730,-- ist der Gewinn ( nicht der Umsatz ) - also kannst du von deinem Umsatz ( Einnahmen ) auch noch betriebsgewöhnliche Ausgaben abziehen. Im Formular L1 musst du hierzu nichts angeben ( gibt auch kein passendes Feld dafür )

Übersteigt dies den Betrag von EUR 730 hast du eine Einkommensteuererklärung E1 auszufüllen.

Verfasst von: Julia am 14.02.2014 09:59
 


THEMA:  RE: Nebenverdienst Werkvertrag
Danke für die Antwort!
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