Hallo Julia,
Die Grenze von EUR 730,-- ist der Gewinn ( nicht der Umsatz ) - also kannst du von deinem Umsatz ( Einnahmen ) auch noch betriebsgewöhnliche Ausgaben abziehen. Im Formular L1 musst du hierzu nichts angeben ( gibt auch kein passendes Feld dafür )
Übersteigt dies den Betrag von EUR 730 hast du eine Einkommensteuererklärung E1 auszufüllen. |