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Verfasst von: Client am 15.01.2014 16:20
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung

Hallo,

eine Frage zur Umsatzsteuervoranmeldung: Wenn ich die korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung 2013 abgebe (inkl. Q4) vor der Fälligkeit der Umsatzsteuervoranmeldung Q4 für 2013, kann ich mir die Voranmeldung ersparen oder muss ich diese jedenfalls machen?

Danke für eine Antwort :-)

Verfasst von: Bettina am 21.01.2014 09:30
 


THEMA:  Umsatzsteuervoranmeldung

die UVA für Q4/13 ist am 15.02.14 fällig. UST Erklärungsformular für 2013 werden von der Finanz meist erst Ende Feb. freigeschalten.

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