Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir sind ein kleiner Museumsverein. Im Gebäude ist im Obergeschoß ein Heimatmuseum, im Erdgeschoß ein Ausstellungsraum, in dem Künster ihre Werke präsentieren. Wie üblich, gibt es bei der Eröffnung der Ausstellung ein kleines Buffet um das sich der Künstler kümmert. Sollte es dem Künstler nicht möglich sein, dies zu organisieren übernehmen wir vom Verein gegen einen Pauschalbetrag von 120 Euro die Bereitstellung des Buffet, das benötigte Personal dafür (2 Personen) und auch die anschließende Reinigung des Veranstaltungsraumes. Diese 120 Euro sind dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzuordenen nehme ich an. Wobei nach Abzug aller Kosten kein Gewinn übrig bleibt. Die Speisen und Getränke sind natürlich für die Besucher kostenlos. Es wird allerdings im Raum ein Spendenkörberl aufgestellt und jeder der unserem Verein etwas Gutes tun möchte kann uns etwas spenden für unsere Bemühungen. Nun meine Frage zählen diese Spenden nun als Spenden und sind dem Vereinsbereich zuzuordnen oder müsste ich sie als Einnahme aus der Veranstaltung rechnen und somit entbehrlicher Hilfbetrieb? Im Schnitt betragen die Spenden etwa 100 Euro.
Wir liegen weit unter der Freigrenze der Körperschaftssteuer, aber ich würde trotzdem gerne wissen welche Zuordnung richtig ist.
Danke im voraus
Roswitha |