Im Prinzip :JA
Das Finanzamt ist aber bei der Mithilfe von Ehegatten sehr streng.
Der "Vertrag" zwischen den Eheleuten muss dem Fremdvergleich standhalten.
In Zukunft wäre vielleicht ein Dienstverhältnis zu empfehlen?
Wir beraten Sie gerne:www.steuerberatung-weiss.at
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