Hallo
ich habe zum 1.1. eine neue Arbeitsstelle in Österreich angetreten. Der Umzug und damit einhergehende Kosten sind allerdings bereits im Vorjahr angefallen. Im Vorjahr sind jedoch keine österreichischen Einkünfte angefallen, mit denen die Werbungskosten verrechnet werden könnten.
Können die Umzugskosten (beruflich bedingt und generell absetzfähig) im Vorjahr als Verlust angesetzt werden oder im Jahr des Stellenantritts geltend gemacht werden? Ermöglicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dtl. ein Absetzen in Dtl?
Vielen Dank
M. |