Hallo,
ich habe eine Rechnung (300 €) von meinem Reifenhändler für mein nicht vorsteuerabzugsberechtigtes Firmenauto erhalten auf dem nicht mein Name oder meine Anschrift vermerkt ist. Allerdings habe ich einen Kreditkartenauszug dafür. Kann ich diese Rechnung in die Buchhaltung aufnehmen, da ja sowieso keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
Vilen Dank, Christian. |