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Verfasst von: Andrea am 13.12.2013 09:51
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnoten

Ich bin Studentin, geringfügig angestellt (ca 250-350 € im Monat) und arbeite noch nebenbei als Übersetzerin/Dolmetscherin auf Honorarnotenbasis. Ein Auftraggeber hat mir gesagt, normalerweise müsste für ein Dolmetschauftrag, der über mehrere Tage geht, ein Werkvertrag abgeschlossen werden, was in diesem Bereich eigentlich nicht üblich ist. Stimmt das, bekommt mein Auftraggeber sonst Probleme mit dem Finanzamt? Und muss ich meine Einkünfte bei der Versicherung bzw. beim Finanzamt melden, solange ich dieses Jahr insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze von 4641,60 € nicht überschreite?

Verfasst von: Johanna am 14.12.2013 17:26
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnoten

Werkverträge geben beiden Seiten Sicherheit über die Vereinbarung, es genügt aber ein Handschlag.

Ab dem 2. Auftrag ist es ein Erwerb mit Gewinnabsicht. Obwohl man beim Finanzamt oft zu hören bekommt, dass Sie unter 10.000,- ja doch nur Arbeit damit haben und eine Meldung nicht nötig wäre.

Exakt ist es aber so, dass es neben der Anstellung nur eine Freigrenze von 730,- jährlich gibt. Bei geringfügiger Anstellung ergibt das aber noch keine Steuerschuld.

Bei der SV gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 4641,60, wobei das nciht die Einnahmen, sondern der Gewinn ist.

LG Johanna

Verfasst von: Danuta am 05.01.2014 16:09
 


THEMA:  Geringfügige Beschäftigung + Honorarnoten

 Hallo Team

Bin ich erste mal beschäftig mit diese frage und brauche hilfe. Ich beziehe eine notstandhilfe /22.18 tag/ mit 30%behinderung.Möchte gern etwas dazu verdienen und ich weiss nicht in welche grenze kann ich dazu mit honorarnote verdienen.Danke für Antwort LG.Danuta

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