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Verfasst von: Margit am 07.12.2013 07:36
 


THEMA:  Umstieg von Angestellt auf selbstständig: Arbeitslosengeld?

Ich war sechs Jahre lang durchgehend vollzeitbeschäftigt bei einer Firma und habe einvernehmlich gekündigt, weil ich mich ganz selbstständig mache. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Verfasst von: Johanna am 07.12.2013 13:28
 


THEMA:  Umstieg von Angestellt auf selbstständig: Arbeitslosengeld?

Die Grenze ist hauchdünn: Entweder sind Sie arbeitslos und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder Sie sind schon voll in der Vorbereitung des eigenen Betriebes und somit verpflichtet, sich bei der WK und SVA anzumelden. Seit wenigen Jahren gibt es sogar für Selbstständige eine Arbeitslosenversicherung - für den Fall, dass das Projekt nicht gelingt.

Sinngemäß gilt das auch, wenn man das Gewerbe z. B. über den Winter ruhend melden will. Ohne Ruhendmeldung kein Arbeitslosengeld. Selbst wenn man in der "toten Zeit" nur Werbung macht, ist man selbstständig tätig und eine Ruhendmeldung nicht gesetzeskonform.

Trotzdem: Stellen Sie beim Arbeitsamt einen Antrag. Es gibt in den letzten Jahren vom AMS sogar Hilfestellungen für jene, die sich selbstständig machen wollen.

LG Johanna

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.12.2013 13:52
 


THEMA:  Umstieg von Angestellt auf selbstständig: Arbeitslosengeld?

Wie Johanna richtig sagt: dieses Programm heißt beim AMS : UGP (Unternehmer Gründungs Programm).

Vielen unserer Klienten hat dieses Programm den Start in die Selbständigkeit sehr erleichtert.

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