Die Grenze ist hauchdünn: Entweder sind Sie arbeitslos und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder Sie sind schon voll in der Vorbereitung des eigenen Betriebes und somit verpflichtet, sich bei der WK und SVA anzumelden. Seit wenigen Jahren gibt es sogar für Selbstständige eine Arbeitslosenversicherung - für den Fall, dass das Projekt nicht gelingt.
Sinngemäß gilt das auch, wenn man das Gewerbe z. B. über den Winter ruhend melden will. Ohne Ruhendmeldung kein Arbeitslosengeld. Selbst wenn man in der "toten Zeit" nur Werbung macht, ist man selbstständig tätig und eine Ruhendmeldung nicht gesetzeskonform.
Trotzdem: Stellen Sie beim Arbeitsamt einen Antrag. Es gibt in den letzten Jahren vom AMS sogar Hilfestellungen für jene, die sich selbstständig machen wollen.
LG Johanna
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