Hallo!
Ich hätte eine Frage zur Behandlung von Anzahlungen:
wir bekommen von einer deutschen Firma Rechnungen mit dem Titel "Anzahlungsanforderungen", Rechnungsdatum zB 25.9.2013, Text "Start des Arbeitspaketes war der 5.9.2013".
Jetzt definiert sich eine Anzahlung ja damit, dass VOR Leistungserbringung eine Zahlung erfolgen muss, für uns wäre das eine klassische Teilrechnung (Start der Leistungserbringung vor Erstellung der Rechnung, weitere Rechnungen folgen nach definierten Meilensteinen). Sind wir verpflichtet, die Rechnung als Anzahlung zu verbuchen - oder können wir einfach als Teilrechnung behandeln, egal, welchen Titel die Rechnung aufweist?
Bitte um eure Mithilfe!
Danke und lg |