Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Stefan am 30.11.2013 12:32
 


THEMA:  Computer steuerlich absetzen

Hallo,

ich hätte folgende Frage zur steuerlichen Absetzung von einem Computer:

Ich habe mir 2010 einen Laptop gekauft, diesen aber nur 2011 und 2012 steuerlich abgesetzt (jeweils ein Drittel von 60 Prozent des Kaufpreises). Dieses Jahr habe ich mir im Juni einen PC + Monitor gekauft. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich für 2013 schon den neuen Computer steuerlich absetzen kann (da ich für den alten Computer ein Drittel schon 2010 hätte absetzen müssen) oder ob es so ist, dass ich für 2013 nur das letzte Drittel vom alten Computer absetzen kann (und erst dann wieder ein neuer Computer steuerlich abgesetzt werden kann). Aus der Sicht des Finanzamts ercheint es ja so, als hätte ich mir 2011 den alten Computer zugelegt.

Vielen Dank im voraus!

Stefan

Verfasst von: jeannie am 01.12.2013 15:55
 


THEMA:  Computer steuerlich absetzen

Beim Kauf einer "Anlage" ist nicht das Kaufdatum (Bezahlung) entscheidend, sondern der Tag der "Inbetriebnahme". Man kann also schon Geräte nutzen, bevor man sie bezahlt hat oder Geräte kaufen und sie verpackt für den Bedarfsfall bereithalten.

Bei einem Kauf im Dezember ist es durchaus glaubwürdig, dass die Nutzung erst im Jänner beginnt. Würde die Nutzung im Dezember ("im 2. Halbjahr") beginnen, ist die Hälfte der jährlichen Abschreibung, also in diesem Fall ein Sechstel abzuschreiben. Ich gehe davon aus, dass der Laptop noch genutzt wird. Oder ist er kaputt? Dann ist der Restwert, in diesem Fall das letzte Drittel unter "Buchwert abgegangener Anlagen" abzusetzen.

Es ist außerdem kein Widerspruch, vorzeitig ein neues Gerät zu kaufen, also zwei Geräte gleichzeitig zu betreiben, teils für die Zeit der Überträge, teils für verschiedene Nutzungsbereiche (Stand- und Trage-PC).

Sie haben den PC im Juni gekauft, also im 1. Halbjahr. Somit darf heuer ein Drittel (vom beruflichen Nutzunganteil) abgeschrieben werden. Oder haben Sie erst im Juli mit der Nutzung begonnen? Dann schreiben Sie heuer nur ein Sechstel ab.

LG jeannie

 

Verfasst von: Stefan am 01.12.2013 20:13
 


THEMA:  Computer steuerlich absetzen

Vielen Dank für die Info, Jeannie! Den neuen Computer habe ich ab Juni genutzt, damit kann ich ein Drittel abschreiben. 

Kann ich für dieses Jahr das letzte Drittel vom alten Computer noch abschreiben oder ist das nicht mehr möglich (ich habe diesen Ende 2010 gekauft und ab da genutzt, und für 2011 und 2012 jeweils ein Drittel abgeschrieben)? Der alte Computer funktioniert noch.

LG Stefan

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 3.22.42.99 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.