Beim Kauf einer "Anlage" ist nicht das Kaufdatum (Bezahlung) entscheidend, sondern der Tag der "Inbetriebnahme". Man kann also schon Geräte nutzen, bevor man sie bezahlt hat oder Geräte kaufen und sie verpackt für den Bedarfsfall bereithalten.
Bei einem Kauf im Dezember ist es durchaus glaubwürdig, dass die Nutzung erst im Jänner beginnt. Würde die Nutzung im Dezember ("im 2. Halbjahr") beginnen, ist die Hälfte der jährlichen Abschreibung, also in diesem Fall ein Sechstel abzuschreiben. Ich gehe davon aus, dass der Laptop noch genutzt wird. Oder ist er kaputt? Dann ist der Restwert, in diesem Fall das letzte Drittel unter "Buchwert abgegangener Anlagen" abzusetzen.
Es ist außerdem kein Widerspruch, vorzeitig ein neues Gerät zu kaufen, also zwei Geräte gleichzeitig zu betreiben, teils für die Zeit der Überträge, teils für verschiedene Nutzungsbereiche (Stand- und Trage-PC).
Sie haben den PC im Juni gekauft, also im 1. Halbjahr. Somit darf heuer ein Drittel (vom beruflichen Nutzunganteil) abgeschrieben werden. Oder haben Sie erst im Juli mit der Nutzung begonnen? Dann schreiben Sie heuer nur ein Sechstel ab.
LG jeannie
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